Neuwahl des Vorstands vs. Auflösung des Vereins durch die Behörde


Liebe Vereinsmitglieder,

der Verein hat fristgerecht einen Wahlvorschlag per WhatsApp erhalten. Dieser Vorschlag durfte am 25. April jedoch nicht bekannt gegeben werden. Die Begründung war, dass möglicherweise nicht alle vorgeschlagenen Personen am 25. April anwesend gewesen wären.

Im Namen des Vorstands wurde ich gebeten, in der Generalversammlung einen neuen Termin zur Abstimmung vorzuschlagen: den 13. Mai 2025 für eine außerordentliche Generalversammlung, bei der der neue Vorstand gewählt werden soll. Dieser Termin wurde bereits mit der Vereinsbehörde und der Gemeinde abgestimmt.

Der Vorstand hat anschließend einstimmig beschlossen, dass bei der aktuellen Generalversammlung keine Neuwahl und keine freiwillige Vereinsauflösung stattfinden können. Unsere Funktionsperiode endet am 12. Mai 2025. Am 13. Mai 2025 haben unsere Schriftführerin und ich bereits private Termine zugesagt.

Laut unseren Statuten darf ich daher meinen Stellvertreter, Alexander Wasle, bitten, die außerordentliche Generalversammlung zu leiten. Ich wünsche der Versammlung schon jetzt einen guten Verlauf.

Die Tagesordnungspunkte fünf und sechs sind somit entfallen. Der Obmann hat die Generalversammlung um Zustimmung gebeten, die außerordentliche Generalversammlung am 13. Mai 2025 um 19:00 Uhr im Hotel Mohren einberufen zu dürfen. Diese Zustimmung wurde einstimmig erteilt.


Helmut Hein | Obmann